Die Stiftung bezweckt die Gesundheitsversorgung im Unterengadin mit stationären und ambulanten Leistungen im Akut- und Langzeitbereich sicherzustellen. Sie führt ein Akutspital, ein Pflegeheim und die Spitexdienste. Überdies kann sie ein Altersheim mit Alterswohnungen führen. Die Stiftung kann die vorbeschriebenen Dienste auch dezentral erbringen und weitere Aufgaben in der regionalen Gesundheits- und Krankenpflege übernehmen. Im Übrigen kann die Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Kooperationen mit weiteren Partnern eingehen.
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Je ein Delegierter der 12 Unterengadiner Stiftungsgemeinden sowie der Präsident der Stiftung bzw. im Falle seiner Verhinderung dessen Vizepräsident, nehmen im Stiftungsrat Einsitz. Der Stiftungsrat nimmt die strategische Geschäftsführung wahr und delegiert die operative Geschäftsführung vollumfänglich an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
Der Stiftungsrat legt die jeweiligen Leistungen fest, welche von den durch die Stiftung geführten Betriebe zu erbringen sind. Er verfügt u.a. über die folgenden Kompetenzen: